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Wir beraten und vertreten unsere internationalen Mandanten in Spanien und Deutschland in den Sprachen spanisch sowie deutsch durch spanische Abogados / Rechtsanwälte und deutsche Rechtsanwälte.
Unser Team aus hochqualifizierten und erfahrenen Abogados / Rechtsanwälten bietet für Ihre Probleme in Spanien und Deutschland maßgeschneiderte Lösungen an.
Spezialisten - einige mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung (z.B. Abogado Rafael Rivero sen.) - bearbeiten Ihren Rechtsfall und vertreten Sie vor allen Gerichten und allen Instanzen in Spanien.
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Wir beraten und vertreten Sie vor allen Gerichten in folgenden Gebieten:

Spanisches Immobilienrecht unter Einbeziehung des deutschen Rechts

Strafverteidigungen in Spanien und Deutschland

Spanisches Steuerrecht unter Einbeziehung des deutschen Steuerrechts

Spanisches Erbrecht und Einbeziehung des deutsches Erbrechts

Spanisches Familienrecht unter Einbeziehung des deutschen Familienrechts

Zwangsvollstreckung in Spanien und Deutschland

Spanisches Handelsrecht

Spanisches Gesellschaftsrecht

Spanisches Arbeitsrecht
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Bilder der Kanzlei Madrid
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Rufen Sie uns an:
0201 / 8 94 52 85 (Essen) oder 0211 / 4 29 97 16 (Düsseldorf) oder 02163 / 57 20 97 - 0 (Mönchengladbach / Brüggen) oder
040 / 822 18 637 0 (Hamburg) oder
069 / 710 45 652 1 (Frankfurt)
Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch und teilen Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig sind.
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