:: internationale Strafsachen ::

Immer häufiger ist der deutsche Strafverteidiger im konkreten Mandat mit internationalen Fragestellungen konfrontiert, insbesondere wenn eine Strafverfolgung gegen den Mandanten in verschiedenen Staaten erfolgt oder der Mandant im Ausland inhaftiert wurde oder ein anderer Staat seine Auslieferung beantragt. Berührungspunkte mit ausländischen Rechtsordnungen entstehen im Rahmen der Rechtshilfe ebenso wie bei Ermittlungen gegen multinationale Unternehmen.

Dem transnationalen Einsatz europäischer Ermittlungsbehörden - wie dem Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), Europol oder Eurojust - gilt es kompetent und effektiv zu begegnen. Hierzu bedarf es aber detaillierte Fachkenntnisse und eine entsprechende Strafverteidigererfahrung in diesem Bereich. Ein moderner Strafverteidiger sitzt nicht nur an seinem Schreibtisch. Er muss mobil und flexibel sein. Viele unserer Mandanten leben im Ausland. In ganz Europa, insbesondere in Osteuropa, aber auch in Südamerika, Mittelamerika, Asien, Nordamerika. Häufig beraten wir unsere Mandanten im Ausland. Es kann viele Gründe haben, warum der Mandant nicht zu uns in einer unserer Büros kommt. Der wichtigste Grund ist der, dass der Mandant befürchten muss, bei Einreise nach Deutschland verhaftet zu werden. Wenn der Mandant nicht zu uns kommen kann, kommen wir zu dem Mandanten.

Mandanten, die von der deutschen Strafverfolgung gesucht oder gar in Auslieferungshaft genommen wurden, haben wir bereits in fast allen Ländern dieser Welt verteidigt. So waren wir im Rahmen von Strafverteidigungen bereits in folgenden Ländern tätig: Ägypten, Andorra, Argentinien, Armenien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, England, Estland, Finnland, Frankreich, Gambia, Georgien, Griechenland, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Venezuela, Weißrussland.

Eine ständig steigende Anzahl von Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Anschluss an das nationale Strafverfahren zeugt ebenfalls von der "Internationalisierung" der Strafverteidigung. Der moderne Strafverteidiger arbeitet argumentativ mit den Beschuldigtenrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der hierzu ergangenen Rechtsprechung.

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