:: Steuerstrafverfahren ::

Es geht hierbei um Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung.
Steuerstraftaten werden von spezialisierten Abteilungen verfolgt. Eine gezielte Verteidigung erfordert Spezialkenntnisse des Steuer- und Steuerstrafrechts neben den Kenntnissen des allgemeinen Straf- und Strafprozessrechts.
Deshalb ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der über die entsprechenden Kenntnisse im Steuer- und Steuerstrafrecht verfügt.

Nach Begehung einer Steuerstraftat, besteht dennoch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zu erlangen.
Die Voraussetzungen, Ausschlussgründe, Probleme und Verhaltensregeln bei einer strafbefreienden Selbstanzeige sollten mit einem spezialisierten Rechtsanwalt bei einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Keinesfalls sollten Sie diese selbst ohne vorhergehende kompetente Beratung vornehmen. Ferner sollten Sie sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs darüber informieren lassen, ob die Steuerhinterziehung nicht bereits verjährt ist, wobei die verschiedenen Verjährungsfristen zu beachten sind.

Rufen Sie uns an:

0201 / 8 94 52 85 (Essen) oder
0211 / 4 29 97 16 (Düsseldorf) oder
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040 / 822 18 637 0 (Hamburg) oder
069 / 710 45 652 1 (Frankfurt)


Gerne berät einer unserer auf Ihr Problem spezialisierten Rechtsanwälte Sie vorab telefonisch und teilt Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.
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bei Festnahme, Verhaftung,
Durchsuchung etc.