:: Jugendstrafverfahren ::
Das Jugendstrafrecht ist auf Jugendliche zwingend, auf Heranwachsende in bestimmten Fällen anzuwenden. Es enthält Vorschriften, die Vorrang vor dem Erwachsenenstrafrecht haben.
Das bedeutet, dass in Jugendstrafverfahren die Vorschriften des Strafgesetzbuches hinsichtlich des Strafmaßes nicht anzuwenden sind. Es gelten die Vorschriften des Jugendstrafrechts, dessen primäres Ziel die Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden ist.
Eine gezielte Verteidigung erfordert daher Spezialkenntnisse des Jugendstrafrechts neben den Kenntnissen des allgemeinen Straf- und Strafprozessrechts.
Deshalb ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der auf Strafverfahren spezialisiert ist.
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Gerne berät einer unserer auf Ihr Problem spezialisierten Rechtsanwälte Sie vorab telefonisch und teilt Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.
 bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung etc.
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