:: Verkehrsstrafverfahren ::
Die Rechtsfolgen eines Verkehrsstrafverfahrens können beachtlich sein.
Diese reichen vom Bußgeld, über die Entziehung der Fahrerlaubnis - in Verbindung mit einer Sperre zur Neuerteilung - bis zur Verhängung einer Freiheitsstrafe.
Die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts ist ratsam, weil dieser bereits durch Akteneinsicht Fehler ( z. B. unverwertbare Messung der Blutalkoholkonzentration) der Ermittlungsbehörden aufdecken und die Einstellung des Verfahrens herbeiführen kann.
Selbst wenn dies nicht gelingt, sollte im Vorverfahren die Möglichkeit genutzt werden, die Hauptverhandlung gezielt vorzubereiten.
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:: Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren ::
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Ihnen droht ein Fahrverbot.
Wie sollen Sie sich verhalten ?
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Ihnen wird ein Anhörungsbogen zugeschickt,
was sollen Sie tun ?
Müssen Sie den Anhörungsbogen zurückschicken?
Was müssen Sie ausfüllen ?
Was sollten Sie ausfüllen ?
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Welche besonderen Verjährungsregeln
sind zu beachten ?
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Welche Fehlerquellen gibt es bei
den unterschiedlichsten
Geschwindigkeitsmeßmethoden ?
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Ist der Bußgeldkatalog richtig angewendet
worden ?
Stimmt die Höhe der verhängten Strafe ?
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Das Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren wirft viele Fragen auf.
Wir vertreten Sie vom Eingang des Anhörungsbogens über das verwaltungsrechtliche Verfahren bis hin zur Vertretung vor Gericht und gegebenenfalls im Rechtsbeschwerdeverfahren.
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Rufen Sie uns an:
0201 / 8 94 52 85 (Essen) oder 0211 / 4 29 97 16 (Düsseldorf) oder 02163 / 57 20 97 - 0 (Mönchengladbach / Brüggen)
040 / 822 18 637 0 (Hamburg) oder
069 / 710 45 652 1 (Frankfurt)
Gerne berät einer unserer auf Ihr Problem spezialisierten Rechtsanwälte Sie vorab telefonisch und teilt Ihnen mit, welche weiteren Schritte notwendig wären.
 bei Festnahme, Verhaftung, Durchsuchung etc.
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