:: Wirtschaftsstrafrecht ::

Für den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sind bei den Staatsanwaltschaften und bei Gerichten eigene Abteilungen eingerichtet.
Schon aus dem Grund der "Waffengleichheit" ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der auf Strafverteidigungen spezialisiert ist und über die entsprechende Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht verfügt. Das Wirtschaftsstrafrecht bearbeitet bei uns Herr Rechtsanwalt Nobis.

Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen.
Der Begriff "Wirtschaftsstrafrecht" ist nicht gesetzlich definiert.

In § 74c Gerichtsverfassungsgesetz wird die Zuständig der Wirtschaftskammer an einem Landgericht geregelt. Dort wird ein Kreis der Strafnormen genannt wird, die zum Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammer zählen. Die Vorschrift bestimmt, welche Straftaten wegen der besonderen Beziehung zum Wirtschaftsleben vor einem Richtergremium mit besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Abläufe und Vorschriften verhandelt werden müssen. Kernbereich des Wirtschaftsrechts sind:

Korruption
Insolvenzdelikte
Steuerstrafrecht
Untreue
Diebstahl geistigen Eigentums

Für die Bekämpfung vor allem in diesen Feldern wurden in einigen Bundesländern (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen) spezielle Einheiten der Staatsanwaltschaft geschaffen, die sogenannten "Schwerpunktstaatsanwaltschaften". Gut ausgebildet und spezialisiert werden sie nicht nur auf Strafanzeigen hin tätig, sondern auch von Amts wegen (niedergelegt in § 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung).

Spektakuläre Einzelfälle (z.B. Mannesmann-Prozess, VW-Korruptionsaffären usw.) zeigen, dass die durch Wirtschaftsstraftaten verursachten Schäden immens sein können.

Eine gute Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht setzt nicht nur fundiertes juristisches Wissen mit Strafrecht und im Strafprozessrecht, sondern auch Erfahrung im Wirtschaftsleben voraus.

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bei Festnahme, Verhaftung,
Durchsuchung etc.